Die blaue Flagge der Europäischen Union mit zwölf goldenen Sternen weht im Wind vor der modernen Glasfassade eines EU-Gebäudes.
Moderne Bürogebäudefassade mit Werbebannern: 'Strategy. Legal. Tax. Deals.' und 'Grenzenlos beraten zwischen DACH und Südosteuropa'.

Leistungen

Unsere Philosophie

Das Ziel der Rechtsanwaltskanzlei Barać ist es, unseren Mandanten hohe Qualität juristischer Dienstleistungen anzubieten, die besten Lösungen für ihre rechtlichen Bedürfnisse zu suchen und mit ihnen eine langfristige Zusammenarbeit zu entwickeln… 

Rechtsanwalt Zoran Barać, Berlin

Der westliche Balkan

Immobilienrecht

Für Unternehmer

UMFASSEND IN DER EXPERTISE. INDIVIDUELL IN DER LÖSUNG.

Die Rechtsanwaltskanzlei Barać ist spezialisiert auf den Rechtsverkehr zwischen Deutschland und den Ländern des westlichen Balkans und deckt ein breites Feld des internationalen Rechts ab. Was uns auszeichnet, ist die individuell orientierte und vertrauensvolle Vorgehensweise bei Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Unsere Experten verfügen über international erworbene Fachkenntnisse und jahrzehntelange Berufserfahrung.
Lassen Sie uns gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen entwickeln!

Unsere Spezialisierung

Die Rechtsanwaltskanzlei Barać hat sich auf den Rechtsverkehr zwischen Deutschland und den Balkanländern Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien spezialisiert. Internationales Recht ist unser tägliches Geschäft. Rechtsanwalt Zoran Barać mit jahrzehntelanger Berufserfahrung ist daher Ihr Ansprechpartner sowohl für deutsches, als auch für bosnisches, kroatisches, montenegrinisches, nordmazedonisches und serbisches Recht und unterstützt Sie kompetent in vielen Rechtsfragen. Insbesondere Unternehmen, die in der Balkanregion aktiv sind oder ihr Geschäftsvorhaben dort planen und realisieren, profitieren von unserer umfassenden Expertise und unserem fachlichen Netzwerk vor Ort. Angelegenheiten aus dem Immobilienrecht, dem Gesellschafts- und Handelsrecht für Unternehmen im internationalen Umfeld, jedoch auch für Privatpersonen, z.B. im Erbrecht in Bezug auf Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, gehören zu unserer engsten Spezialisierung.

Mit dem deutschen Gesellschafts-, Arbeits-, und Verkehrsrecht haben wir auch auf nationaler Ebene Unternehmen und Privaten bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten unterstützt und zum Erfolg verholfen. 

Zudem bearbeiten wir seit über 20 Jahren Fälle im Internet- und Medienrecht. Hier verbinden wir unser Fachwissen gern mit unserem Netzwerk und unseren Rechtskenntnissen bezogen auf die Balkanländer und Betreuen die Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen Auftraggebern und Softwareentwicklungsfirmen aus den Balkanländern. Auch Beratung und Vertretung in datenschutzrechtlichen Fragen, Prozessvertretung in Streitigkeiten des nationalen Urheber- und Markenrechts, z.B. vor dem Bundespatentgericht, stellen einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Barać dar.

Häufige Fragen

Ja. Als EU-Bürger können Deutsche seit dem EU-Beitritt Kroatiens 2013 Immobilien in Kroatien grundsätzlich ohne Einschränkungen erwerben. Wichtig ist jedoch eine sorgfältige Grundbuchprüfung, da es in Kroatien häufig ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Belastungen oder fehlende Baugenehmigungen gibt. Wir begleiten den gesamten Kaufprozess rechtlich – von der Due-Diligence-Prüfung bis zur notariellen Abwicklung.

Seit der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hat Ihr Vater zuletzt dauerhaft in Deutschland gelebt, findet deutsches Erbrecht Anwendung – auch für in Serbien belegenes Vermögen, wenn keine letztwillige Verfügung zugunsten serbischen Rechts vorliegt. Da Serbien nicht EU-Mitglied ist, gelten für serbische Immobilien und Konten besondere Regelungen. Wir klären den anwendbaren Rechtsrahmen und übernehmen die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung.

In beiden Ländern ist eine Unternehmensgründung durch ausländische Investoren möglich und rechtlich gut abgesichert. Die häufigste Rechtsform ist die d.o.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Wir begleiten Sie von der Wahl der Rechtsform, der Registeranmeldung über lokale Partner bis hin zur Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern und Lieferanten – in beiden Sprachen und mit direkten Partnerkontakten vor Ort.

Ja. Rechtsanwalt Zoran Barać ist muttersprachlich kompetent in Serbisch, Kroatisch und Bosnisch und führt Beratungen und Schriftverkehr selbstverständlich auch in diesen Sprachen. So entstehen keine Missverständnisse durch Übersetzungsfehler – weder im Mandantengespräch noch bei der Vertragsgestaltung mit Partnern im Balkan.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder wird individuell auf Stunden- oder Pauschalbasis vereinbart. Für eine erste Orientierung bieten wir ein kurzes Erstgespräch an. Sprechen Sie uns gern an – wir erläutern transparent, womit Sie rechnen können, bevor das Mandat beginnt.

Kontakt

Schreiben Sie uns gerne vorab über das Kontaktformular.

Unsere Kanzlei ist in Deutschland, zentral in Berlin Mitte, direkt am Lützowplatz, gelegen. Das Gebäude ist über den Haupteingang des Bürocenters Lützowplatz erreichbar. Sie können auch mit den U-Bahnlinien 1, 2, 3 oder 4 (U-Bahnhof Nollendorfplatz) sowie unter anderem mit den Buslinien 100, 106, 187 und M29  (Haltestelle Lützowplatz) zu uns kommen.

Telefonisch sind wir Montags bis Freitags von 09 bis 15 Uhr für Sie erreichbar.