RECHTSDIENSTLEISTUNG
Prozessführung & Forderungsdurchsetzung
Ein Recht, das man nicht durchsetzen kann, ist kein Recht – sondern eine Hoffnung.
Wenn Verhandlungen scheitern, zählt Durchsetzungskraft. Über unser Partnerkanzlei-Netzwerk vertreten wir Sie vor Gerichten und Schiedsstellen am westlichen Balkan – und setzen Forderungen, Urteile und Schiedssprüche grenzüberschreitend durch.
Unsere Leistungen
Im Überblick
Unser Leistungsspektrum in der Prozessführung – von der ersten Mahnung bis zur Vollstreckung.
- Forderungsdurchsetzung – außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
- Prozessvertretung – Vertretung vor Gerichten am Balkan über unser Partnerkanzlei-Netzwerk
- Schiedsverfahren – Vertretung in nationalen und internationalen Schiedsverfahren
- Anerkennung & Vollstreckung – Durchsetzung ausländischer Urteile und Schiedssprüche
- Einstweiliger Rechtsschutz – Arrest und einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen
Was uns auszeichnet
Echte Durchsetzung, nicht nur Rat
Wir beraten nicht nur, wir vertreten. Über unser Partnerkanzlei-Netzwerk führen wir Verfahren direkt vor den Gerichten am Balkan – koordiniert aus Berlin.
Sprache vor Gericht
Wir verstehen Schriftsätze, Urteile und Gegnervorträge im Original. Nichts geht in der Übersetzung verloren – ein entscheidender Vorteil im Prozess.
Strategie vor Klage
Nicht jeder Streit muss vor Gericht. Wir prüfen nüchtern, wo ein Vergleich, wo Schiedsverfahren und wo die Klage der schnellste Weg zum Geld ist.
DER ERSTE SCHRITT
1) Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung
Bevor ein Gericht bemüht wird, steht die außergerichtliche Durchsetzung. Eine anwaltliche Zahlungsaufforderung in der Landessprache, die die Rechtslage klar benennt und konkrete Konsequenzen ankündigt, wirkt oft stärker als monatelange interne Mahnungen. Viele Fälle lassen sich auf dieser Stufe lösen – schneller und günstiger als im Prozess.
Wir bewerten zunächst die Werthaltigkeit der Forderung und die Bonität des Schuldners: Ist überhaupt etwas zu holen? Erst danach empfehlen wir das weitere Vorgehen. Dieser realistische Blick erspart unseren Mandanten Verfahren, die am Ende nur Kosten produzieren, ohne dass Geld fließt.
GERICHT ODER SCHIEDSGERICHT?
2) Staatliches Gericht oder Schiedsverfahren?
Kommt es zum Verfahren, stellt sich die Grundsatzfrage: ordentliches Gericht oder Schiedsgericht? Beide Wege haben ihre Berechtigung, und die Weichen werden oft schon im Vertrag gestellt.
Das staatliche Gericht ist ohne besondere Vereinbarung zuständig und verursacht keine zusätzlichen Kosten für ein privates Tribunal; Verfahren können jedoch lange dauern. Das Schiedsverfahren ist meist schneller, vertraulich und erlaubt die Wahl fachkundiger Schiedsrichter – und vor allem: Ein Schiedsspruch ist international leichter vollstreckbar als ein staatliches Urteil (dazu Abschnitt 4). Wir wählen den Weg, der zu Streitwert, Eilbedürftnis und Gegner passt. Die Weichen dafür werden im Vertrag gestellt – mehr zur Gestaltung von Rechtswahl- und Schiedsklauseln unter Internationales Handels- & Vertragsrecht.
DER ENTSCHEIDENDE VORTEIL
3) Vollstreckung über Grenzen: die New Yorker Konvention
Hier liegt ein oft unterschätzter Hebel. Ein deutsches Gerichtsurteil in einem Nicht-EU-Staat des Balkans vollstrecken zu lassen, ist häufig schwierig – es fehlt an einem umfassenden Abkommen über die gegenseitige Anerkennung, sodass es auf Reziprozität und nationales Recht ankommt. Ganz anders bei Schiedssprüchen.
Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Konvention von 1958) verpflichtet die Gerichte der heute weit über 170 Vertragsstaaten, Schiedssprüche aus anderen Vertragsstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken – nur in eng begrenzten Ausnahmefällen darf die Vollstreckung verweigert werden. Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Kroatien sind Vertragsstaaten. Ein in Deutschland erstrittener Schiedsspruch ist dort daher in der Regel deutlich leichter durchsetzbar als ein staatliches Urteil. Genau deshalb beraten wir bei grenzüberschreitenden Verträgen oft zu einer Schiedsklausel.
Den Status und die Liste der Vertragsstaaten führt die UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL).
ANSPRÜCHE SICHERN
4) Einstweiliger Rechtsschutz: schnell handeln
Manchmal entscheidet Schnelligkeit. Wenn die Gefahr besteht, dass ein Schuldner Vermögen beiseiteschafft, nützt das beste Urteil nichts, wenn am Ende nichts mehr da ist. Mit Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes – etwa einem Arrest in Vermögenswerte oder einer einstweiligen Verfügung – lassen sich Ansprüche sichern, bevor das Hauptverfahren abgeschlossen ist. Wir leiten solche Eilmaßnahmen über unsere Partner vor Ort zügig ein.
HÄUFIGE FRAGEN
5) Fragen und Antworten
Wir prüfen zunächst Forderung und Bonität des Schuldners und versuchen die außergerichtliche Durchsetzung mit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung in der Landessprache. Führt das nicht zum Erfolg, leiten wir über unser Partnernetzwerk das gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfahren ein und betreiben anschließend die Vollstreckung.
Bei staatlichen Urteilen ist das in den Nicht-EU-Staaten oft schwierig und hängt von Reziprozität und nationalem Recht ab. Schiedssprüche sind dagegen dank der New Yorker Konvention in der Regel deutlich leichter durchsetzbar. Deshalb lohnt es sich, schon im Vertrag an eine Schiedsklausel zu denken. Wir prüfen Ihren Fall konkret.
Die Vertretung vor Gericht übernehmen zugelassene Anwälte aus unserem Partnerkanzlei-Netzwerk vor Ort. Wir koordinieren das Verfahren aus Berlin, steuern die Strategie, prüfen Schriftsätze im Original und sind Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner – so behalten Sie den Überblick.
Das lässt sich nicht pauschal sagen – staatliche Verfahren können sich über Instanzen hinziehen. Schiedsverfahren sind meist schneller. Wir geben Ihnen zu Beginn eine realistische Einschätzung von Dauer, Kosten und Erfolgsaussichten, damit Sie informiert entscheiden.
Das prüfen wir ehrlich vorab. Wenn Verfahrenskosten und Erfolgsaussichten in keinem sinnvollen Verhältnis zur Forderung stehen oder beim Schuldner nichts zu holen ist, sagen wir das offen. Oft ist eine außergerichtliche Einigung der wirtschaftlich klügere Weg.
Haben Sie einen Rechtsstreit am Balkan?
Wir setzen Ihre Forderungen durch – außergerichtlich, vor Gericht und in der Vollstreckung.

