Zur Person

Im Überblick

Zoran Barać ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und gründete die Kanzlei als spezialisierte Anlaufstelle für den Rechtsverkehr mit dem westlichen Balkan.

Rechtsanwalt Zoran Barać, Berlin
  • Zugelassen seit 2002 – als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Berufsbezeichnung – Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
  • Doppelte juristische Ausbildung – Jurastudium in Belgrad und an der Freien Universität Berlin
  • Sprachen – Deutsch sowie Serbisch, Kroatisch und Bosnisch auf Muttersprachniveau
  • Schwerpunkt – grenzüberschreitender Rechtsverkehr Deutschland – westlicher Balkan
  • Kanzleisitz – Berlin, mit Partnernetzwerk in der gesamten Region

Was uns auszeichnet

In Deutschland zugelassen

Volle anwaltliche Zulassung in Deutschland seit 2002 – öffentlich nachprüfbar im Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer.

Muttersprachlich zweisprachig

Verträge, Urkunden und Verhandlungen in der Landessprache – ohne Übersetzungsbruch und ohne Bedeutungsverlust an entscheidender Stelle.

Netzwerk vor Ort

Kooperationskanzleien und Berater in allen fünf Ländern des westlichen Balkans – viele Mandate lassen sich per Vollmacht abwickeln.

QUALIFIKATION

1) Werdegang und Zulassung

Der juristische Werdegang von Zoran Barać ist von Beginn an länderübergreifend geprägt: Er hat das Studium der Rechtswissenschaften gleich zweimal vollständig absolviert – zunächst an der Universität Belgrad und anschließend an der Freien Universität Berlin. Diese doppelte Ausbildung in zwei Rechtsordnungen ist das Fundament seiner Spezialisierung. Seit dem 30. April 2002 ist er in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt und an die Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer gebunden – im Fall der Kanzlei die Rechtsanwaltskammer Berlin.

Diese Zulassung ist keine bloße Eigenangabe, sondern öffentlich überprüfbar. Im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis, das die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) führt, lässt sich die Zulassung jederzeit verifizieren.

Zulassung prüfen: Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis der BRAK – Eintrag „Barać, Zoran“, Rechtsanwaltskammer Berlin.

EXPERTISE

2) Schwerpunkte und Rechtsgebiete

Über zwei Jahrzehnte hinweg hat sich die Kanzlei auf die Rechtsgebiete konzentriert, die im deutsch-südosteuropäischen Geschäft am häufigsten und am anspruchsvollsten sind. In jedem dieser Bereiche führen wir die Beratung zweisprachig und mit Partnern vor Ort:

Einen vollständigen Überblick über alle Leistungen gibt die Seite Rechtsdienstleistungen; die Länderprofile finden Sie unter Westlicher Balkan.

ERFAHRUNG

3) Warum die Spezialisierung auf den westlichen Balkan

Der Rechtsverkehr zwischen Deutschland und dem westlichen Balkan ist kein Gebiet, das man nebenbei betreut. Er verlangt das Verständnis von sechs Rechtsordnungen – der deutschen und der von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – und das Gefühl dafür, wo die Systeme auseinanderlaufen: bei Reziprozität, Grundbuch und Kataster, bei der Anerkennung von Titeln oder bei der Durchsetzung von Forderungen über die Grenze.

Genau an dieser Schnittstelle ist die Kanzlei seit über zwei Jahrzehnten zu Hause. Die Verbindung aus deutscher Zulassung, regionaler Herkunft und Muttersprache erlaubt es, Mandanten in beiden Welten gleichermaßen sicher zu führen – vom ersten Vertragsentwurf bis zur Eintragung oder Vollstreckung vor Ort. Ergänzt wird das durch ein eingespieltes Netzwerk aus Kooperationskanzleien, Notaren und Beratern in der Region.

Für größere Vorhaben – Expansion, Investition, Transaktion – ist die Kanzlei Partner der WSEG, einer partnergeführten Boutique für Expansion und Investitionen zwischen DACH und Südosteuropa. So entsteht auf Wunsch eine integrierte Rechts-, Steuer- und Strategieberatung aus einer Hand.

Rechtsanwalt Zoran Barać, Berlin
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Barać in Berlin

VERTRAUEN & TRANSPARENZ

4) Berufsrechtlicher Rahmen und Kontakt

Als zugelassener Rechtsanwalt unterliegt Zoran Barać dem deutschen anwaltlichen Berufsrecht – insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zuständige Aufsichts- und Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Berlin. Es besteht die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.

Kanzlei: Rechtsanwaltskanzlei Barać, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 20 A, 10785 Berlin

Telefon: 030 26101788 · Telefax: 030 26101789 · E-Mail: kanzlei@ra-barac.de

Aufsichtsbehörde / Kammer: Rechtsanwaltskammer Berlin

Vollständige Pflichtangaben finden Sie im Impressum und in der Datenschutzerklärung. Vernetzen Sie sich auf LinkedIn: Zoran Barać und Rechtsanwaltskanzlei Barać.

HÄUFIGE FRAGEN

5) Fragen zur Person und Kanzlei

Ja. Zoran Barać ist seit 2002 in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Die Zulassung ist öffentlich im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nachprüfbar.

Die anwaltliche Tätigkeit besteht seit der Zulassung im Jahr 2002 – also seit über zwei Jahrzehnten. Von Beginn an liegt der Schwerpunkt auf dem Rechtsverkehr zwischen Deutschland und dem westlichen Balkan.

Die Beratung erfolgt auf Deutsch sowie auf Serbisch, Kroatisch und Bosnisch – jeweils auf Muttersprachniveau. Verträge und Schriftsätze entstehen so ohne Übersetzungsbruch in beiden Sprachwelten.

Schwerpunkte sind Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Handels- und Vertragsrecht, Immobilienrecht (national und grenzüberschreitend), Erbrecht, IP-/IT- und Datenschutzrecht sowie Prozessführung. Einen vollständigen Überblick gibt die Seite Rechtsdienstleistungen.

Ja. Die Kanzlei berät bundesweit und international. Viele Mandate – etwa Immobilienerwerb, Gründungen oder Nachlassverfahren am Balkan – lassen sich über eine Vollmacht und das Partnernetzwerk vor Ort abwickeln, ohne dass Sie reisen müssen.