ANWALT FÜR DEN WESTLICHEN BALKAN
Rechtsanwalt für Montenegro
Deutschsprachige Rechtsberatung für Immobilienkäufe an der Adria, Erbangelegenheiten, Unternehmensgründungen und Investitionen in Montenegro. Über 20 Jahre Erfahrung im deutsch-montenegrinischen Rechtsverkehr, muttersprachlich.
MONTENEGRO
Hauptstadt: Podgorica
Währung: Euro (einseitig eingeführt)
EU-Status: Beitrittskandidat seit 2010
Körperschaftsteuer: 9–15 % (progressiv)
Mehrwertsteuer: 21 %
Unternehmensform: d.o.o.
EURO-LAND OHNE EU-MITGLIEDSCHAFT
Warum Montenegro für Investoren interessant ist
Montenegro nimmt eine einzigartige Stellung ein: Das Land nutzt den Euro als offizielle Währung, ohne EU-Mitglied zu sein. Das sorgt für Wechselkursstabilität und erleichtert Investitionen aus dem Euroraum erheblich. Als EU-Beitrittskandidat seit 2010 passt Montenegro sein Rechtssystem zunehmend an den EU-Acquis an.
Besonders attraktiv ist der Immobilienmarkt an der 293 Kilometer langen Adriaküste. Ausländer können in Montenegro Immobilien weitgehend ohne Einschränkungen erwerben – ein liberaler Rahmen, der das Land für Ferienimmobilien und touristische Investitionen besonders interessant macht.
Hinzu kommen einige der niedrigsten Steuersätze Europas: Die Körperschaftsteuer beginnt bei 9 %, und es gibt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer in gerader Linie. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, findet hier ein äußerst günstiges Umfeld.
UNSERE LEISTUNGEN
Rechtsberatung für Montenegro
Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen in allen Rechtsfragen mit Bezug zu Montenegro – in deutscher und montenegrinischer Sprache.
Immobilienrecht & Adria
Grundbuchprüfung, Kaufvertragsgestaltung und Abwicklung von Immobilienkäufen – mit Schwerpunkt auf Ferienimmobilien an der Adriaküste.
Erbrecht & Nachlass
Grenzüberschreitende Nachlassabwicklung nach der EU-Erbrechtsverordnung sowie Vertretung im montenegrinischen Nachlassverfahren.
Unternehmensrecht
Gründung einer d.o.o. (Mindestkapital 1 Euro), Handelsregisteranmeldung, Vertragsgestaltung und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung.
Investitionsbegleitung
Rechtliche Begleitung von Investitionen, insbesondere im Tourismus- und Immobiliensektor, von der Planung bis zur Umsetzung.
Steuerberatung
Beratung zu den niedrigen montenegrinischen Steuersätzen und zur optimalen Strukturierung von Investitionen und Wohnsitzfragen.
Prozessführung
Forderungsdurchsetzung, Vertretung vor montenegrinischen Gerichten über unser Partnerkanzlei-Netzwerk und Vollstreckung von Urteilen.
IMMOBILIENKAUF
Immobilien in Montenegro kaufen
Montenegro gehört zu den liberalsten Ländern der Region beim Immobilienerwerb: Ausländer können Wohnimmobilien grundsätzlich ohne wesentliche Einschränkungen und mit vollem Eigentumsrecht erwerben. Lediglich bei landwirtschaftlichen Flächen und in bestimmten Grenzgebieten gibt es Beschränkungen, die wir im Einzelfall prüfen.
Auch hier gilt: Die sorgfältige Grundbuchprüfung ist entscheidend. Wir prüfen die Eigentümerstellung, etwaige Belastungen und – gerade bei Küstenimmobilien – die baurechtliche Situation. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet und im Kataster eingetragen.
Steuerlich ist zu beachten: Beim Ersterwerb fällt eine Mehrwertsteuer von 21 % an, die im Kaufpreis enthalten ist. Bei Weiterverkäufen wird stattdessen eine Grunderwerbsteuer von 3 % des Marktwerts fällig. Ab April 2026 wird die Mehrwertsteuer auch auf Baugrundstücke mit Baugenehmigung ausgeweitet – eine Änderung, die wir bei der Beratung berücksichtigen.
ERBRECHT & NACHLASS
Erben und Vererben mit Bezug zu Montenegro
Für in Deutschland lebende Menschen mit Vermögen in Montenegro stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Erbrecht. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist grundsätzlich das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Hat der Erblasser zuletzt in Deutschland gelebt, kommt deutsches Erbrecht zur Anwendung.
Da Montenegro kein EU-Mitglied ist, muss für dort belegenes Vermögen das montenegrinische Nachlassverfahren zusätzlich beachtet werden. Ein Vorteil für Erben: Montenegro erhebt in gerader Linie (Ehegatten, Kinder) keine Erbschaftsteuer. Das Verfahren lässt sich per Vollmacht durch einen Anwalt führen, ohne dass Sie anreisen müssen.
Ausführlicher Fachbeitrag: Zuständigkeit und Erbstatut in EU und am westlichen Balkan →
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG
Firma gründen und investieren
Montenegro hat sich mit seinen niedrigen Steuersätzen zu einem attraktiven Standort entwickelt. Die Körperschaftsteuer ist progressiv gestaffelt und beginnt bei nur 9 % für Gewinne bis 100.000 Euro – einer der niedrigsten Eingangssätze Europas. Die Unternehmensregistrierung ist unkompliziert, das Mindestkapital für eine d.o.o. beträgt lediglich 1 Euro, und es gibt keine Beschränkungen für ausländische Eigentümer.
Wir begleiten Sie von der Wahl der Rechtsform über die Registereintragung bis zur Vertragsgestaltung – in beiden Sprachen. Zu beachten ist, dass Montenegro Anfang 2026 ein globales Mindestbesteuerungsregime (15 %) für große multinationale Konzerne eingeführt hat; für die meisten mittelständischen Vorhaben bleibt es jedoch bei den niedrigen regulären Sätzen.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen und Antworten zu Montenegro
Ja, und das relativ unkompliziert. Montenegro gehört zu den liberalsten Ländern der Region: Ausländer können Wohnimmobilien mit vollem Eigentumsrecht erwerben. Beschränkungen bestehen nur bei landwirtschaftlichen Flächen und in bestimmten Grenzgebieten. Eine Grundbuchprüfung ist auch hier unerlässlich.
Beim Ersterwerb ist die Mehrwertsteuer von 21 % im Kaufpreis enthalten. Bei späteren Verkäufen fällt eine Grunderwerbsteuer von 3 % des Marktwerts an. Ab April 2026 wird die Mehrwertsteuer zudem auf Baugrundstücke mit Baugenehmigung ausgeweitet.
In gerader Linie – also für Ehegatten und Kinder – erhebt Montenegro keine Erbschaftsteuer. Für die Bestimmung des anwendbaren Rechts gilt die EU-Erbrechtsverordnung; bei letztem Aufenthalt in Deutschland kommt deutsches Erbrecht zur Anwendung, für montenegrinisches Vermögen ist zusätzlich das dortige Verfahren zu beachten.
Die gebräuchlichste Rechtsform ist die d.o.o. mit nur 1 Euro Mindestkapital. Die Registrierung ist unkompliziert und es gibt keine Beschränkungen für ausländische Eigentümer. Die Körperschaftsteuer beginnt bei 9 %. Wir koordinieren die Gründung über lokale Partner.
Ja. Rechtsanwalt Zoran Barać ist muttersprachlich kompetent in den Sprachen der Region (Montenegrinisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) und führt Beratung und Schriftverkehr selbstverständlich auch in diesen Sprachen.
Rechtsfragen zu Montenegro?
Sprechen Sie uns an – auf Deutsch, Montenegrinisch, Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch.

