ANWALT FÜR DEN WESTLICHEN BALKAN
Rechtsanwalt für Bosnien und Herzegowina
Deutschsprachige Rechtsberatung für Investitionen, Immobilienkäufe, Unternehmensgründungen und Nachlassangelegenheiten in Bosnien und Herzegowina – mit über 20 Jahren Erfahrung im deutsch-bosnischen Rechtsverkehr und muttersprachlicher Kompetenz.
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Hauptstadt: Sarajevo
Währung: Konvertible Mark (BAM), an Euro gekoppelt
EU-Status: Beitrittskandidat seit 2022
Körperschaftsteuer: 10 %
Mehrwertsteuer: 17 % (einheitlich)
Unternehmensform: d.o.o.
EIN LAND, DREI RECHTSORDNUNGEN
Warum Bosnien und Herzegowina rechtlich besonders ist
Bosnien und Herzegowina ist staatsrechtlich eines der komplexesten Länder Europas. Es besteht aus zwei Entitäten – der Föderation Bosnien und Herzegowina (in Kantone unterteilt) und der Republika Srpska – sowie dem eigenständigen Distrikt Brčko. Jede dieser Einheiten verfügt über weitreichende eigene Gesetzgebungskompetenzen, eigene Gerichte und eigene Behörden.
Das bedeutet konkret: Es gibt kein einheitliches Immobilienrecht, kein einheitliches Erbrecht und kein einheitliches Verfahrensrecht. Welche Regeln gelten, hängt davon ab, in welcher Entität sich eine Immobilie befindet oder wo ein Erblasser zuletzt gelebt hat. Für deutsche Investoren und Privatpersonen ist diese Rechtszersplitterung die größte Hürde – und genau hier setzt unsere Beratung an.
Trotz dieser Komplexität bietet das Land erhebliche Chancen: niedrige Steuern, eine an den Euro gekoppelte Währung, gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine zentrale Lage zwischen EU und Südosteuropa. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und sich kompetent beraten lässt, kann diese Vorteile sicher nutzen.
UNSERE LEISTUNGEN
Rechtsberatung für Bosnien und Herzegowina
Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen in allen Rechtsfragen mit Bezug zu Bosnien und Herzegowina – in deutscher und bosnischer Sprache.
Immobilienrecht & Baurecht
Grundbuchprüfung, Kaufvertragsgestaltung und sichere Abwicklung von Immobilienkäufen – unter Berücksichtigung des Reziprozitätsprinzips und der entitätsspezifischen Vorschriften.
Erbrecht & Nachlass
Grenzüberschreitende Nachlassabwicklung nach der EU-Erbrechtsverordnung, Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten sowie Vertretung im Nachlassverfahren vor Notaren.
Unternehmensrecht
Gründung einer d.o.o., Joint Ventures, Vertragsgestaltung, Handelsregisteranmeldung über lokale Partner und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung.
Investitionsbegleitung
Rechtliche Begleitung von der Standortwahl über Steueranreize in Wirtschaftszonen bis zur behördlichen Abwicklung Ihres Investitionsvorhabens.
Arbeits- & Compliance-Recht
Entsendung von Arbeitskräften, Arbeitsverträge, Compliance-Strukturen und Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und BiH.
Prozessführung
Forderungsdurchsetzung, Vertretung vor bosnischen Gerichten über unser Partnerkanzlei-Netzwerk und Vollstreckung von Urteilen.
IMMOBILIENKAUF
Immobilien in Bosnien und Herzegowina kaufen
Können Deutsche überhaupt eine Immobilie in Bosnien und Herzegowina erwerben? Ja – allerdings gilt das sogenannte Reziprozitätsprinzip: Ausländer können Eigentum unter denselben Bedingungen erwerben, die bosnische Staatsbürger in deren Heimatland hätten. Da Deutschland den Immobilienerwerb für Bosnier erlaubt, ist der Kauf für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich möglich. Bei Erwerb durch Erbschaft entfallen diese Einschränkungen ohnehin.
Die größte Gefahr liegt im Grundbuch. In Bosnien und Herzegowina sind ungeklärte Eigentumsverhältnisse, mehrfach eingetragene Eigentümer, Altlasten aus der Vorkriegszeit und fehlende Baugenehmigungen weit verbreitet. Vor jedem Kauf prüfen wir daher sorgfältig: Ist der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer eingetragen? Bestehen Belastungen, Pfandrechte oder Ansprüche Dritter? Liegt eine gültige Baugenehmigung vor?
Der Kaufvertrag wird vor einem Notar geschlossen – wahlweise persönlich oder über einen bevollmächtigten Anwalt, sodass Ihre Anwesenheit vor Ort nicht zwingend erforderlich ist. Beim Ersterwerb fällt in der Regel die Mehrwertsteuer von 17 % an. Bestimmte Gebiete von strategischer Bedeutung für die nationale Sicherheit sowie landwirtschaftliche Flächen unterliegen Erwerbsbeschränkungen für Ausländer.
ERBRECHT & NACHLASS
Erben und Vererben mit Bezug zu Bosnien
Viele in Deutschland lebende Menschen mit Wurzeln in Bosnien und Herzegowina hinterlassen Vermögen in beiden Ländern – etwa ein Haus in der alten Heimat und Konten in Deutschland. Dann stellt sich die zentrale Frage: Welches Recht gilt, und welches Gericht ist zuständig?
Innerhalb der EU regelt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), dass grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar ist, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hat ein Erblasser zuletzt dauerhaft in Deutschland gelebt, kommt deutsches Erbrecht zur Anwendung. Da Bosnien und Herzegowina kein EU-Mitglied ist, gelten für dort belegene Immobilien und Konten jedoch zusätzliche Regelungen, und das bosnische Nachlassverfahren muss separat berücksichtigt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass es in Bosnien und Herzegowina kein einheitliches Erbrecht gibt: Die Föderation BiH und die Republika Srpska haben jeweils eigene Erbgesetze. In der Föderation BiH wird das Nachlassverfahren seit 2015 von Notaren als Gerichtskommissäre durchgeführt – nach kroatischem Vorbild, was die Verfahren deutlich beschleunigt hat. Das Verfahren kann vollständig per Vollmacht durch einen Anwalt geführt werden, ohne dass Sie anreisen müssen.
Ausführlicher Fachbeitrag: Zuständigkeit und Erbstatut in EU und Bosnien-Herzegowina →
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG
Firma gründen und investieren
Bosnien und Herzegowina hat sich zu einem attraktiven Produktions- und Dienstleistungsstandort entwickelt. Für ausländische Investoren sprechen niedrige Steuern, geringe Arbeitskosten und die Nähe zum EU-Markt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt nur 10 % – einer der niedrigsten in Europa –, die Mehrwertsteuer liegt einheitlich bei 17 %, und Gewinne können frei ins Ausland transferiert werden. Die an den Euro gekoppelte Währung sorgt für Wechselkursstabilität.
Die häufigste Rechtsform für ausländische Investoren ist die d.o.o. (društvo s ograničenom odgovornošću), das Pendant zur deutschen GmbH. Wir begleiten Sie von der Wahl der Rechtsform über die Registereintragung über lokale Partner bis zur Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern und Lieferanten – in beiden Sprachen. Zwischen Deutschland und Bosnien und Herzegowina besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das wir bei der Strukturierung Ihres Vorhabens berücksichtigen.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen und Antworten zu Bosnien und Herzegowina
Ja. Es gilt das Reziprozitätsprinzip: Da Deutschland bosnischen Staatsbürgern den Immobilienerwerb erlaubt, können auch Deutsche in Bosnien und Herzegowina Eigentum erwerben. Ausnahmen bestehen für landwirtschaftliche Flächen und sicherheitsrelevante Gebiete. Bei Erwerb durch Erbschaft entfallen diese Beschränkungen. Eine sorgfältige Grundbuchprüfung ist in jedem Fall unerlässlich.
Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Hat der Erblasser zuletzt in Deutschland gelebt, kommt deutsches Erbrecht zur Anwendung. Für in Bosnien belegenes Vermögen ist zusätzlich das dortige Nachlassverfahren zu beachten, das je nach Entität (Föderation BiH oder Republika Srpska) unterschiedlich geregelt ist. Wir klären den anwendbaren Rechtsrahmen und übernehmen die grenzüberschreitende Abwicklung.
Nein. Das Nachlassverfahren kann vollständig per Vollmacht durch einen Anwalt geführt werden. Wir vertreten Sie vor dem zuständigen Notar bzw. Gericht, ohne dass Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist.
Die gebräuchlichste Rechtsform ist die d.o.o., vergleichbar mit der deutschen GmbH. Die Gründung erfolgt über das Handelsregister; wir koordinieren den Prozess über lokale Partner. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %, die Mehrwertsteuer 17 %. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sorgt für steuerliche Planungssicherheit.
Bosnien und Herzegowina besteht aus zwei Entitäten (Föderation BiH und Republika Srpska) sowie dem Distrikt Brčko, die jeweils eigene Gesetze, Gerichte und Behörden haben. Dadurch gibt es kein einheitliches Immobilien-, Erb- oder Verfahrensrecht. Welche Regeln gelten, hängt vom jeweiligen Ort ab. Diese Rechtszersplitterung macht eine ortskundige, zweisprachige Beratung besonders wertvoll.
Ja. Rechtsanwalt Zoran Barać ist muttersprachlich kompetent in Bosnisch, Kroatisch und Serbisch und führt Beratung und Schriftverkehr selbstverständlich auch in diesen Sprachen. So entstehen keine Missverständnisse durch Übersetzungsfehler.
Rechtsfragen zu Bosnien und Herzegowina?
Sprechen Sie uns an – auf Deutsch, Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch.

