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WIRTSCHAFTSSTANDORT MIT TRADITION

Serbien als Investitions- und Wirtschaftsstandort

Serbien verfügt über die größte Volkswirtschaft des westlichen Balkans und ist seit 2012 EU-Beitrittskandidat. Belgrad hat sich zu einem regionalen IT- und Startup-Standort entwickelt, und die Industrie profitiert von gut ausgebildeten Arbeitskräften, wettbewerbsfähigen Lohnkosten und einem stabilen Bankensystem.

Für deutsche Investoren ist Serbien wegen seines Investitionsschutzes attraktiv: Das Gesetz garantiert die Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren. Hinzu kommen staatliche Subventionen für Beschäftigung und Investitionen sowie ein dichtes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland.

Gleichzeitig bringt der Status als Nicht-EU-Staat rechtliche Besonderheiten mit sich – etwa beim Immobilienerwerb und bei der grenzüberschreitenden Nachlassabwicklung. Wer diese Rahmenbedingungen kennt, findet in Serbien ein verlässliches Umfeld für unternehmerische und private Vorhaben.

UNSERE LEISTUNGEN

Rechtsberatung für Serbien

Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen in allen Rechtsfragen mit Bezug zu Serbien – in deutscher und serbischer Sprache.

Immobilienrecht

Grundbuchprüfung, Kaufvertragsgestaltung und Abwicklung – unter Beachtung des Reziprozitätsprinzips und der Besonderheiten beim Grundstükserwerb.

Erbrecht & Nachlass

Grenzüberschreitende Nachlassabwicklung nach der EU-Erbrechtsverordnung sowie Vertretung im serbischen Nachlassverfahren.

Unternehmensrecht

Gründung einer d.o.o., Handelsregisteranmeldung, Vertragsgestaltung und Beratung zu staatlichen Investitionssubventionen.

IT & Technologie

Rechtliche Begleitung von Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen Auftraggebern und serbischen Softwareentwicklungsfirmen – ein etablierter Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Investitionsbegleitung

Begleitung von Investitionsvorhaben von der Standortanalyse über Subventionsanträge bis zur behördlichen Abwicklung.

Prozessführung

Forderungsdurchsetzung, Vertretung vor serbischen Gerichten über unser Partnerkanzlei-Netzwerk und Vollstreckung von Urteilen.

IMMOBILIENKAUF

Immobilien in Serbien kaufen

Beim Immobilienerwerb in Serbien gilt für Ausländer das Reziprozitätsprinzip: Staatsangehörige von Ländern, mit denen Gegenseitigkeit besteht – darunter Deutschland – können grundsätzlich Eigentum erwerben. Beim Erwerb von Bauland für geschäftliche Zwecke kann es jedoch erforderlich sein, eine serbische Gesellschaft zu gründen, die als Inländer erwirbt. Wir prüfen den für Sie passenden Weg.

Wie überall in der Region ist die Grundbuchprüfung entscheidend. Wir kontrollieren die Eigentümerstellung des Verkäufers, etwaige Belastungen und die baurechtliche Situation, bevor ein Kaufvertrag geschlossen wird.

Steuerlich gilt: Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie fällt eine Übertragungssteuer an; beim Ersterwerb eines Neubaus vom Bauträger ist stattdessen die Mehrwertsteuer (ermäßigter Satz von 10 % für die erste Wohnimmobilie, sonst 20 %) einschlägig. Wir klären die konkrete Belastung vorab. Alle Details zu Reziprozität, Kataster und Erwerbsablauf finden Sie unter Immobilienrecht Serbien.

ERBRECHT & NACHLASS

Erben und Vererben mit Bezug zu Serbien

Viele in Deutschland lebende Menschen mit serbischen Wurzeln hinterlassen Vermögen in beiden Ländern. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist grundsätzlich das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Hat der Erblasser zuletzt in Deutschland gelebt, kommt deutsches Erbrecht zur Anwendung – auch für in Serbien belegenes Vermögen, sofern keine abweichende Rechtswahl getroffen wurde.

Da Serbien kein EU-Mitglied ist, muss für dort belegene Immobilien und Konten das serbische Nachlassverfahren zusätzlich beachtet werden. Zu beachten ist außerdem, dass Serbien – anders als einige Nachbarländer – eine gestaffelte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhebt, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Das Verfahren lässt sich per Vollmacht durch einen Anwalt führen. Wie das getrennte Nachlassverfahren konkret abläuft, lesen Sie unter Erbrecht Serbien.

Ausführlicher Fachbeitrag: Zuständigkeit und Erbstatut in EU und am westlichen Balkan →

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Firma gründen und investieren

Serbien hat sein Arbeits- und Gesellschaftsrecht in den vergangenen Jahren wirtschaftsfreundlich reformiert. Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 % – ein im europäischen Vergleich niedriger Satz –, die Mehrwertsteuer liegt bei 20 % (ermäßigt 10 % für bestimmte Güter). Besonders für Forschung und Entwicklung sowie für große Investitionen gibt es spezielle steuerliche Vergünstigungen und staatliche Subventionen.

Die gebräuchlichste Rechtsform ist die d.o.o. (društvo s ograničenom odgovornošću), das Pendant zur deutschen GmbH. Wir begleiten Sie von der Wahl der Rechtsform über die Registereintragung bis zur Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern und Lieferanten – in beiden Sprachen. Für Investoren, die umfangreich investieren und Arbeitsplätze schaffen, bestehen Möglichkeiten mehrjähriger Steuerbefreiungen. Mehr dazu unter Unternehmensgründung Serbien; zum Aufbau eines Händler- oder Handelsvertreternetzes siehe Vertriebsrecht Serbien.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen und Antworten zu Serbien

Ja, grundsätzlich schon. Es gilt das Reziprozitätsprinzip; zwischen Deutschland und Serbien besteht Gegenseitigkeit. Beim Erwerb von Bauland für geschäftliche Zwecke kann die Gründung einer serbischen Gesellschaft erforderlich sein. Wir prüfen den passenden Weg und führen in jedem Fall eine sorgfältige Grundbuchprüfung durch.

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie fällt eine Übertragungssteuer an. Beim Ersterwerb eines Neubaus vom Bauträger ist stattdessen die Mehrwertsteuer einschlägig – ermäßigt 10 % für die erste Wohnimmobilie, sonst 20 %. Es fällt also immer nur eine der beiden Steuerarten an.

Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts; bei letztem Aufenthalt in Deutschland kommt deutsches Erbrecht zur Anwendung. Für serbisches Vermögen ist zusätzlich das dortige Nachlassverfahren zu beachten. Anders als einige Nachbarländer erhebt Serbien eine gestaffelte Erbschaftsteuer je nach Verwandtschaftsgrad.

Die gebräuchlichste Rechtsform ist die d.o.o. (GmbH). Die Gründung erfolgt über das Handelsregister; wir koordinieren den Prozess über lokale Partner. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %, die Mehrwertsteuer 20 %. Für große Investitionen und F&E gibt es Vergünstigungen und Subventionen.

Ja. Rechtsanwalt Zoran Barać ist muttersprachlich kompetent in Serbisch, Bosnisch und Kroatisch und führt Beratung und Schriftverkehr selbstverständlich auch in diesen Sprachen. So entstehen keine Missverständnisse durch Übersetzungsfehler.

Persönlich sprechen wirkt mehr

Team der Rechtsanwaltskanzlei Barać in Berlin

Zoran Barac

Rechtsanwalt

⚲ Berlin

Tel.: +49 30 26101788
Mail: kanzlei@ra-barac.de

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