RECHTSDIENSTLEISTUNG
Gesellschaftsrecht & Unternehmensgründung am westlichen Balkan
Die Rechtsform ist keine Formalie – sie entscheidet über Haftung, Steuer und Marktzugang.
Ob Tochtergesellschaft, Joint Venture oder Repräsentanz: Wer am westlichen Balkan unternehmerisch tätig wird, legt mit der Gründung das Fundament für alles Weitere. Wir begleiten Sie von der Strukturwahl über die Registereintragung bis zur laufenden Beratung – in Kroatien, Serbien, Bosnien, Montenegro und Nordmazedonien, zweisprachig und mit Partnern vor Ort.
Unsere Leistungen
Im Überblick
Unser Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht – von der Strukturwahl bis zur laufenden Betreuung.
- Rechtsform- & Strukturberatung – Tochtergesellschaft, Joint Venture, Zweigniederlassung oder Repräsentanz
- Gründung & Registereintragung – d.o.o.-Gründung und Handelsregisteranmeldung über lokale Partner
- Gesellschaftervereinbarungen – Gestaltung von Beteiligungs- und Joint-Venture-Strukturen
- Laufende Beratung – Beschlüsse, Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen, Geschäftsführerfragen
- Exit & Anteilsübertragung – Verkauf, Übertragung und Liquidation von Gesellschaften
Was uns auszeichnet
Eine Sprache, kein Übersetzer
Wir beraten und verhandeln in beiden Sprachen. Gesellschaftsverträge und Beschlüsse entstehen ohne den Übersetzungsbruch, an dem internationale Gründungen oft scheitern.
Struktur mit Steuerblick
Die Wahl der Rechtsform und des Standorts hat steuerliche Folgen. Wir denken Körperschaftsteuer, Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen von Anfang an mit.
Netzwerk vor Ort
Über unser Partnerkanzlei-Netzwerk wickeln wir Registereintragung und Behördengänge direkt vor Ort ab – ohne dass Sie anreisen müssen.
DIE WEICHENSTELLUNG
1) Welche Rechtsform passt? d.o.o., Zweigniederlassung oder Repräsentanz
Am Anfang steht die Strukturfrage. Die gebräuchlichste Rechtsform für ausländische Investoren ist in allen fünf Ländern die d.o.o. (društvo s ograničenom odgovornošću), das Pendant zur deutschen GmbH – sie bietet Haftungsbeschränkung und volle operative Handlungsfähigkeit. Alternativen sind die Zweigniederlassung (rechtlich unselbständig, haftet über die Muttergesellschaft) und die Repräsentanz (nur für Marktbeobachtung und Anbahnung, keine operative Tätigkeit).
Die richtige Wahl hängt von Haftung, geplanter Tätigkeit, Steuerfolgen und Marktzugang ab – etwa beim Immobilienerwerb, der über eine lokale Gesellschaft oft einfacher ist als direkt. Wir analysieren Ihr Vorhaben und empfehlen die Struktur, die operativ und steuerlich trägt.
GRÜNDUNG SCHRITT FÜR SCHRITT
2) Der Ablauf einer d.o.o.-Gründung
Schritt 1 – Firmierung & Gesellschaftsvertrag: Prüfung des Firmennamens, Festlegung von Gesellschaftern, Stammkapital und Geschäftsführung; Erstellung des Gesellschaftsvertrags.
Schritt 2 – Notarielle Beurkundung: Beglaubigung der Gründungsdokumente; bei Gründung aus dem Ausland häufig per Vollmacht möglich.
Schritt 3 – Registereintragung: Anmeldung beim Handelsregister. In Nordmazedonien ist über das One-Stop-Shop-System eine Eintragung binnen weniger Arbeitstage möglich.
Schritt 4 – Steuer & Bank: Steuerliche Registrierung, Eröffnung eines Geschäftskontos und gegebenenfalls Anmeldung zur Mehrwertsteuer.
Schritt 5 – Betrieb: Anmeldung von Mitarbeitern, laufende Buchhaltung und gesellschaftsrechtliche Betreuung. Auf Wunsch übernehmen wir die Gründung vollständig per Vollmacht. Den länderspezifischen Ablauf für den gefragtesten Markt zeigt unsere Seite Unternehmensgründung Serbien; zur Beschäftigung von Personal in Kroatien siehe Arbeitsrecht Kroatien.
STAMMKAPITAL & STEUERN
3) Stammkapital und Körperschaftsteuer im Ländervergleich
Mindestkapital und Steuersätze unterscheiden sich erheblich – ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl:
Kroatien: d.o.o. mit 2.500 EUR Mindeststammkapital; Körperschaftsteuer 10 % (bis 1 Mio. EUR Umsatz) bzw. 18 %. Als EU-Mitglied mit Zugang zu EU-Fördermitteln.
Serbien: d.o.o. mit symbolischem Mindestkapital (ab 100 RSD); Körperschaftsteuer einheitlich 15 % – einer der niedrigeren Sätze Europas. IT-Hub mit gut ausgebildeten Fachkräften.
Montenegro: d.o.o. mit 1 EUR Mindestkapital; progressive Körperschaftsteuer von 9 % (bis 100.000 EUR Gewinn) bis 15 %. Euro als Währung trotz Nicht-EU-Status.
Bosnien-Herzegowina: Körperschaftsteuer 10 %; je nach Entität (Föderation BiH / Republika Srpska) unterschiedliche Gründungsverfahren.
Nordmazedonien: DOO/DOOEL mit 5.000 EUR Mindestkapital; Körperschaftsteuer 10 %; One-Stop-Shop-Gründung und Steueranreize in den TIDZ-Zonen.
Die genannten Sätze geben den Stand der Recherche wieder und können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Rechtslage im Einzelfall. Verlässliche Überblicke bieten die PwC Worldwide Tax Summaries zu Serbien, zu Montenegro und zu Kroatien.
Länderspezifische Details finden Sie auf den jeweiligen Seiten: Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien.
JOINT VENTURES
4) Joint Ventures mit lokalen Partnern
Viele Markteintritte gelingen über einen lokalen Partner, der Markt, Sprache und Behörden kennt. Ein Joint Venture verbindet dieses Wissen mit Ihrem Kapital und Know-how – birgt aber auch Konfliktpotenzial, wenn die Gesellschaftervereinbarung unklar ist. Geht es um den Kauf oder die Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen, finden Sie den Überblick zu Transaktionen auf unserer Seite Anwalt für Unternehmensrecht. Die entscheidenden Punkte beim Joint Venture:
Stimmrechte & Sperrminoritäten: Wer entscheidet bei Patt? Welche Beschlüsse brauchen Einstimmigkeit?
Gewinnverwendung: Ausschüttung oder Reinvestition – und nach welchem Schlüssel?
Exit & Streitbeilegung: Vorkaufsrechte, Abfindung und Gerichtsstand für den Fall der Trennung.
HÄUFIGE FRAGEN
5) Fragen und Antworten
Das hängt vom Land ab. Nordmazedonien ermöglicht über das One-Stop-Shop-System eine Eintragung binnen ein bis drei Arbeitstagen. In den anderen Ländern dauert der Prozess in der Regel ein bis mehrere Wochen, abhängig von Notar, Registerlage und Bankkontoeröffnung. Auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Ablauf per Vollmacht.
In der Regel nicht. Die Gründung lässt sich über eine notariell beglaubigte Vollmacht abwickeln, sodass unsere Partner vor Ort die Eintragung für Sie vornehmen. Persönliche Anwesenheit kann in Einzelfällen für die Bankkontoeröffnung erforderlich sein.
Eine d.o.o. ist eine eigenständige juristische Person mit Haftungsbeschränkung – ideal für dauerhaftes operatives Geschäft. Eine Zweigniederlassung ist rechtlich unselbständig; die Muttergesellschaft haftet voll. Für die meisten Investoren ist die d.o.o. die sicherere Wahl. Wir prüfen den Einzelfall.
Montenegro hat mit einem Eingangssatz von 9 % die niedrigste Körperschaftsteuer der Region, gefolgt von Bosnien, Kroatien und Nordmazedonien (je 10 %) und Serbien (15 %). Die Steuer allein entscheidet jedoch nicht – Marktzugang, Fachkräfte, Fördermittel und Doppelbesteuerungsabkommen sind ebenso wichtig. Wir betrachten das Gesamtbild.
Ja. Rechtsanwalt Zoran Barać ist muttersprachlich kompetent in Bosnisch, Kroatisch und Serbisch und führt Beratung, Verträge und Behördenkommunikation auch in diesen Sprachen – ohne Übersetzungsbruch.
Planen Sie eine Gründung am Balkan?
Wir wählen die passende Struktur und übernehmen die Gründung – auf Wunsch komplett per Vollmacht.

